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Kurzzeitpflege und
Verhinderungspflege

  • Als Gast in Kurzzeitpflege kommen zu uns alte und pflegebedürftige Menschen für einige Tage oder Wochen und lassen sich in unserer Einrichtung versorgen und betreuen.

    "Kurzzeitpflege" bedeutet die zeitweise vollstationäre Pflege im Heim, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.

    Auch bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Pflegebedürftigen bietet ein Kurzzeitpflegeaufenthalt Unterstützung. Diese Zeit hilft oft auch abzuklären, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich ist.

    Anschließend an einem Krankenhausaufenthalt kann Kurzzeitpflege auch sinnvoll als „Verhinderungspflege“ eingesetzt werden:

    • Für allein lebende Personen, die sich nicht sofort wieder vollständig selbst versorgen können.
    • Für Personen, bei denen bestimmte Therapien oder Mobilisierungen noch eine Zeit lang weitergeführt werden sollen.
    • Für Personen, für die die Lebensverhältnisse ihres Zuhauses erst auf neu veränderte Bedürfnisse umgestellt werden müssen.

    Kurzzeitpflege zum „Wohnen auf Probe“:
    Wenn ältere Menschen sich mit dem Gedanken tragen, ins Heim zu ziehen, fällt die Entscheidung nach dem Ausprobieren für sie oft leichter.

    Kostenübernahme der Pflegekassen
    Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege wird von der jeweiligen Krankenkasse bezuschusst. Eine Beratung im Einzelfall ist notwendig, da vom Versicherten Eigenanteile für Unterkunft & Verpflegung sowie Investivkosten zu bezahlen sind.
    Das Haus verfügt über eine Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen.

Haus Albertinum • Clermont-Ferrand-Allee 40 • 93049 Regensburg
Telefon: 0941/ 2 80 73-0 • Telefax: 0941/ 2 80 73-150 • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.